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* Bedingung = "objektiver Sachverhalt bzw. gedankliche Widerspiegelung eines Sachverhalts in Form einer Aussage, von dessen Existenz bzw. von deren Gültigkeit die Existenz bzw. deren Gültigkeit die Existenz eines anderen Sachverhalts bzw. die Gültigkeit einer anderen Aussage nach sich zieht" (Kröber 1976g: 202)  
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* '''Bedingung = "objektiver Sachverhalt bzw. gedankliche Widerspiegelung eines Sachverhalts in Form einer Aussage, von dessen Existenz bzw. von deren Gültigkeit die Existenz bzw. deren Gültigkeit die Existenz eines anderen Sachverhalts bzw. die Gültigkeit einer anderen Aussage nach sich zieht"''' (Kröber 1976g: 202)  
  
 
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Version vom 5. November 2013, 20:39 Uhr

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Zitate zur Bestimmung der Kategorie

  • Bedingung = "objektiver Sachverhalt bzw. gedankliche Widerspiegelung eines Sachverhalts in Form einer Aussage, von dessen Existenz bzw. von deren Gültigkeit die Existenz bzw. deren Gültigkeit die Existenz eines anderen Sachverhalts bzw. die Gültigkeit einer anderen Aussage nach sich zieht" (Kröber 1976g: 202)

Bedingung.png


  • Bedingung = "Verhältnis eines Objektes oder Sachverhalts zu einem oder mehreren anderen." (Liebscher, Röseberg 1996: 108)
  1. objektiv-reale Bedingung eines Ereignis: "Die Gesamtheit aller direkt oder indirekt mit einem Ereignis stehenden Kausalverhältnisse" (ebd.)
  2. Bedingungen in der Logik: hinreichende Bedingung, notwendige Bedingung...
  3. Bedingungen in der Wahrscheinlichkeit: bedingte Wahrscheinlichkeit
  4. Bedingungen eines Gesetzes: "die Gesamtheit der Objekte, Eigenschaften und Beziehcungen, die die im Gesetz enthaltenden möglichen Beziehungen realisieren." (ebd.)
    1. Wirkungsbedingungen: "die Gesamtheit der B., die für die Existenz des entsprechenden Gesetzeszusammenhangs gegeben sein müssen"
      1. spezifische Wirkungsbedingungen: "bestimmen das Wesen, den Inhalt und die Struktur des Gesetzes entscheidend"
      2. unspezifische Wirkungsbedingungen: bestimmen das Wesen, den Inhalt und die Struktur des Gesetzes nicht entscheidend
      3. Konstituierende Wirkungsbedingungen: "jene, zwischen denen der Gesamtzusammenhang unmittelbar besteht und die deshalb in seine Formulierung direkt eingehen müssen" (ebd.: 109=
      4. nicht konstituierende Wirkungsbedingungen: gehen nicht in die Formulierung ein
    2. Begleitbedingungen: "bestimmen die konkrete Form des Gesetzeszusammenhangs... können so oder auch anders sein, ohne daß der Gesetzeszusammenhang davon beeinträchtigt wird" (z.B. Anfangsbedingungen in physikalischen Bewegungsgleichungen) (ebd.)

zitierte Literatur

  • Kröber, Günter (1976g): Stichworte "Bedingtheit, Bedingtsein, Bedingung". In: Philosophisches Wörterbuch. Hrsg. Georg Klaus, Manfred Buhr. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1976. S. 202-204.
  • Liebscher, Heinz; Röseberg, Ulrich (1996): Stichwort "Bedingung". In: Hörz, Herbert; Liebscher, Heinz; Löther, Rolf; Schmutzer, Ernst; Wollgast, Siegfried (Hrsg.) (1996): Philosophie und Naturwissenschaften. Wörterbuch zu den philosophischen Fragen der Naturwissenschaften. Wiesbaden: Fourier Verlag 1996.S. 108-111.


siehe auch